Venerologie
Abklärung und Behandlung sexuell übertragbarer Infektionen, die sich häufig zuerst an Haut und Schleimhaut zeigen.
Was ist das?
Die Venerologie befasst sich mit Infektionen, die beim Sex übertragen werden. Gebräuchlich sind auch die Abkürzung STI (sexually transmitted infections) und der ältere Begriff Geschlechtskrankheiten. Sie gehört zum dermatologischen Fachgebiet, weil sich viele dieser Infektionen zuerst an Haut und Schleimhaut zeigen: als Rötung, Bläschen, Knötchen, Warze oder wunde Stelle. Ein Teil verläuft mit wenig oder ganz ohne Beschwerden und fällt nur bei einer Untersuchung auf.
Anlass für einen Termin kann eine Veränderung sein, die Sie an sich bemerkt haben. Ebenso kann es der Wunsch nach Klarheit sein, nachdem eine Ansteckung möglich war, auch ohne jede Beschwerde. Beides ist ein sachlicher medizinischer Grund für einen Termin. Für das Gespräch und alles, was dabei zur Sprache kommt, gilt die ärztliche Schweigepflicht. Sie bindet ebenso alle Mitarbeitenden der Praxis.
Ein Punkt vorweg, weil er zeitkritisch ist: Liegt ein Risikokontakt erst wenige Stunden oder Tage zurück, warten Sie bitte nicht auf einen Termin. Eine vorbeugende Behandlung nach möglicher HIV-Übertragung (Postexpositionsprophylaxe, PEP) muss so früh wie möglich beginnen und kommt nach 72 Stunden nicht mehr infrage. Wenden Sie sich in dieser Lage sofort an eine Notaufnahme oder an eine auf HIV spezialisierte Einrichtung. TODO: Leitet die Praxis eine Postexpositionsprophylaxe selbst ein, oder an welche Stelle verweist sie dafür?
Für wen?
- Veränderungen an Haut oder Schleimhaut im Genital- oder Analbereich oder am Mund, etwa Bläschen, Knötchen, Warzen oder wunde Stellen
- Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen, Juckreiz oder Schmerzen in diesem Bereich
- Hautausschlag oder Lymphknotenschwellung ohne erkennbare Ursache
- Wunsch nach Abklärung, nachdem eine Ansteckung möglich war, auch ohne Beschwerden
- Eine Partnerin oder ein Partner hat von einer festgestellten Infektion berichtet
- Kontrolle nach einer bereits behandelten Infektion
- Fragen zur Vorbeugung, etwa zu Schutzimpfungen gegen einzelne Erreger
Ablauf
- 1
Gespräch
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie schildern, worum es geht; für die Einordnung brauchen wir einige Angaben: seit wann etwas besteht, wo es sich zeigt und wie lange ein möglicher Kontakt zurückliegt. Der zeitliche Abstand ist besonders wichtig, weil er mitbestimmt, welche Untersuchung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt aussagekräftig ist.
- 2
Untersuchung von Haut und Schleimhaut
Wir untersuchen Haut und Schleimhaut an der betroffenen Region. Einzelne Infektionen zeigen Zeichen an Stellen, die von der Eintrittspforte weit entfernt liegen, etwa als Ausschlag am Rumpf oder an Handflächen und Fußsohlen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die übrige Haut einzubeziehen. TODO: Wie weit reicht die körperliche Untersuchung beim venerologischen Termin, und wird regelhaft die gesamte Haut mit untersucht?
- 3
Proben und Labor
Je nach Fragestellung kommen ein Abstrich, eine Urinprobe oder eine Blutuntersuchung in Betracht. Welches Verfahren sinnvoll ist, richtet sich nach dem vermuteten Erreger und nach dem Zeitpunkt. TODO: Welche Untersuchungen und Erreger deckt die Praxis ab, erfolgt die Labordiagnostik im Haus oder in einem Fremdlabor, und welche Ergebniszeiten sind realistisch?
- 4
Befund und Behandlung
Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen und ordnen es ein: was es bedeutet und was es nicht bedeutet. Die Behandlung richtet sich nach dem Erreger. Bakterielle Infektionen behandeln wir in der Regel mit Antibiotika; bei viralen Infektionen kommen je nach Erreger antivirale Arzneimittel oder eine örtliche Behandlung infrage. TODO: Welche Infektionen behandelt die Praxis selbst, wann wird überwiesen, wer führt die Kontrolluntersuchung nach Behandlungsende durch, und bietet die Praxis Schutzimpfungen gegen einzelne Erreger an?
- 5
Partnerinnen und Partner, Kontrolle
Bei einem Teil der Infektionen ist es medizinisch sinnvoll, dass Partnerinnen und Partner sich ebenfalls untersuchen lassen, auch ohne Beschwerden. Sonst kann eine Infektion nach der Behandlung erneut übertragen werden. Bis Behandlung und Kontrolle abgeschlossen sind, sollten Sie auf Sexualkontakt verzichten oder sich konsequent schützen; nach einer einmaligen Gabe gilt das noch einige Tage darüber hinaus. Für einzelne Erreger gehört eine Kontrolluntersuchung nach Behandlungsende zum üblichen Vorgehen.
Was Sie realistisch erwarten können
- Der Termin beginnt mit einem Gespräch. Sie entscheiden, was Sie erzählen möchten; Fragen können Sie sich vorab notieren und mitbringen.
- Wie lange ein Ergebnis auf sich warten lässt, hängt vom Untersuchungsverfahren ab.
- Liegt ein möglicher Kontakt erst kurz zurück, kann eine Wiederholung der Untersuchung nötig sein: je nach Erreger nach einigen Wochen, für einzelne erst nach etwa drei Monaten.
- Bringen Sie vorhandene Befunde früherer Untersuchungen oder Behandlungen mit sowie eine Liste der Medikamente, die Sie einnehmen.
- Ergebnisse sind individuell und lassen sich nicht garantieren.
Risiken und Nebenwirkungen
- Diagnostisches FensterEin unauffälliges Ergebnis gilt für den Zeitpunkt der Untersuchung. Kurz nach einem möglichen Kontakt schließt es eine frische Infektion nicht aus, weil manche Erreger erst nach Tagen, andere erst nach Wochen bis Monaten nachweisbar werden.
- Grenzen der UntersuchungKein Untersuchungsverfahren erfasst alle Erreger. Welche Untersuchungen sinnvoll sind, ergibt sich aus dem Gespräch und dem Befund.
- Unerkannte InfektionBleibt eine Infektion unerkannt, kann sie fortschreiten und weitergegeben werden, auch ohne Beschwerden. Deshalb ist eine frühe Abklärung sinnvoll.
- Beschwerden, die nicht warten könnenFieber zusammen mit Schmerzen im Unterbauch oder am Hoden, eine rasch zunehmende Rötung oder Schwellung sowie ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl gehören umgehend ärztlich untersucht, außerhalb der Sprechzeiten in einer Notaufnahme.
- Abstrich und BlutentnahmeBeides ist kurz unangenehm. Nach einer Blutentnahme ist ein kleiner Bluterguss möglich.
- ArzneimittelMedikamente zur Behandlung können Nebenwirkungen haben und mit anderen Arzneimitteln in Wechselwirkung treten. Nennen Sie uns bestehende Erkrankungen, Allergien, eine Schwangerschaft oder Stillzeit und alle Medikamente, die Sie einnehmen. Eine begonnene Behandlung sollten Sie wie verordnet zu Ende führen.
- MeldepflichtFür einzelne Infektionen sieht das Infektionsschutzgesetz eine Meldung an die zuständige Stelle vor; bei einem Teil davon erfolgt sie ohne Namensnennung. Ob das für einen Befund gilt, erklären wir im Gespräch.
- Persönliche AufklärungÜber die für Sie geltenden Risiken, Gegenanzeigen und Wechselwirkungen klären wir Sie vorab persönlich auf.
Ergebnisse sind individuell und lassen sich nicht garantieren.
Kosten und Erstattung
Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Untersuchung trägt, hängt vom Anlass und vom Verfahren ab. Bei Beschwerden oder einem konkreten Verdacht ist die Abklärung in der Regel eine Kassenleistung.
Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.
TODO: Gibt es für venerologische Anliegen eine eigene Sprechzeit oder einen gesonderten Terminweg, ist eine Untersuchung ohne Namensnennung oder als Selbstzahlerleistung möglich, und wie werden Patientinnen und Patienten vorab über anfallende Kosten informiert?
Vorbeugung
Neben der Abklärung im Krankheitsfall gibt es Möglichkeiten, einer Ansteckung vorzubeugen.
- Kondome senken das Risiko einer Übertragung. Gegen alle Erreger schützen sie nicht gleich gut: Infektionen, die über Hautkontakt außerhalb des bedeckten Bereichs weitergegeben werden, sind trotz Kondom möglich.
- Zur Vorbeugung einer HIV-Infektion gibt es die Präexpositionsprophylaxe (PrEP), die ärztlich begleitete Einnahme von Medikamenten vor einem möglichen Kontakt. Sie gehört seit 2019 für Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- PrEP und die zeitkritische Postexpositionsprophylaxe nach einem Risikokontakt betreffen ausschließlich HIV. Vor anderen sexuell übertragbaren Erregern schützen sie nicht.
- TODO: Verordnet und begleitet die Praxis eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP), oder verweist sie dafür weiter?
Häufige Fragen
Das kann sie sein. Ein Teil der sexuell übertragbaren Infektionen verläuft mit wenig oder ganz ohne Beschwerden und fällt nur bei einer Untersuchung auf. Ob und welche Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt vom Anlass und vom zeitlichen Abstand zu einem möglichen Kontakt ab.
Das ist von Erreger zu Erreger verschieden und reicht von wenigen Tagen bis zu etwa drei Monaten. Für einzelne Erreger gilt ein unauffälliges Ergebnis erst rund sechs Wochen nach dem Kontakt als verlässlich, für andere erst nach etwa drei Monaten. Deshalb ist eine zweite Untersuchung nach dem passenden Abstand oft Teil der Abklärung.
Für alles, was in der Praxis besprochen und festgestellt wird, gilt die ärztliche Schweigepflicht; sie bindet ebenso die Mitarbeitenden. Ohne Ihre Einwilligung geben wir keine Auskunft an Angehörige, an Partnerinnen und Partner oder an Arbeitgeber. Eine gesetzliche Ausnahme sind die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz, die für einzelne Infektionen gelten und bei einem Teil davon ohne Namensnennung erfolgen.
Bei einem Teil der Infektionen ist das medizinisch sinnvoll, auch wenn dort keine Beschwerden bestehen. Sonst kann die Infektion nach der Behandlung erneut übertragen werden. Wer untersucht werden sollte und für welchen Zeitraum das gilt, richtet sich nach dem Erreger.
Sie können damit zu uns kommen. Viele Veränderungen an Haut und Schleimhaut in diesem Bereich haben andere Ursachen, etwa ein Ekzem oder eine mechanische Reizung. Diese Einordnung ist Teil der Untersuchung.
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